FAQ Individualkunden

Strom Individualkunden

Fragen und Antworten

  • Was benötigen wir zur Erstellung eines Stromlieferangebotes?

    Wir möchten uns etwas Zeit für Sie nehmen und uns über Ihr Unternehmen informieren. Nur so können wir Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten. Senden Sie uns im Vorwege folgende Daten, damit wir bestens vorbereitet mit Ihnen Kontakt aufnehmen können.

    • Einen möglichst aktuellen Lastgang in Excel oder CSV-Format
    • Angaben zur Spannungsebene (Bsp. Niederspannung NSP)
    • Adressdaten der Verbrauchsstelle(n)
    • möglichen Lieferbeginn sowie 
    • gewünschte Vertragslaufzeit
  • Wie setzt sich eigentlich der Strompreis zusammen?

    Der Strompreis, den Sie als Geschäftskunde bezahlen, setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem reinen Energiepreis, den Netznutzungsentgelten sowie Steuern und gesetzlichen Abgaben.

    Der wesentliche Bestandteil der energiewirtschaftlichen Beratung ist der Energiepreis. Dieser untersteht den allgemeinen Marktspielregeln aus Angebot und Nachfrage und wird zwischen den Wettbewerbern an einem sogenannten Tradingfloor gehandelt (Bsp. European Energy Exchange EEX). Der Energiepreis ist dabei der Teil, den der Stromlieferant für sein Produkt, die elektrische Energie, erhält. Die darin inbegriffenen Vertriebskosten werden bei den Stadtwerken Flensburg auch ohne staatliche Kontrolle seit Jahren auf einem stabilen Niveau gehalten – somit können wir eine faire Preispolitik gewährleisten.

    Die Steuern und Abgaben sind keineswegs durch die Stadtwerke Flensburg beeinflussbar. Sie werden vom Gesetzgeber verabschiedet und in der tatsächlich anfallenden Höhe veröffentlicht. Durch eine exorbitante Steigerung der gesetzlichen Abgaben in den letzten Jahren, hat sich die Verteilung innerhalb der Stromkosten entscheidend verändert und somit dazu beigetragen, dass die Stromkosten seither gestiegen sind.

    Unabhängig von Steuern und Abgaben haben die Verteilnetzbetreiber (VNB) die Möglichkeit, ihre Kosten in regulierter Form auf den Letztverbraucher umzuwälzen (Netzentgelte). Das staatliche Kontrollinstrument ist die Bundesnetzagentur (BNetzA), diese prüft und bewilligt die vom VNB angemeldeten Netzentgelte.
    Da diese Netzentgelte regional sehr unterschiedlich sind – abhängig vom jeweiligen VNB – fallen diese Veränderungen auch sehr unterschiedlich aus und sind nicht pauschal anzugeben. Aufgrund von kostenintensiven Maßnahmen zur Sicherstellung des Netzbetriebes und einer voranschreitenden Dezentralisierung der Erzeugungsstrukturen bei gleichzeitig bedarfsunabhängiger Einspeisung durch regenerative Energieerzeugungsanlagen ist zum Teil auch mit deutlichen Steigerungen bei den Netzentgelten zu rechnen.

Energiedienstleistungen

Fragen und Antworten

Elektromobilität

  • Welche Förderungen gibt es im Bereich E-Mobilität?

    Derzeit (Stand: 2022) erhält man die Umwelt- und Innovationsprämie für den Kauf eines Elektrofahrzeuges. Bis 2021 wurde der Kauf einer Wallbox zudem über die KfW mit 900 € gefördert. Mittlerweile sind die Fördermittel für Wallboxen allerdings ausgeschöpft. Ob es neue Fördermittel geben wird, entscheidet die Bundesregierung.

    Für den gewerblichen Bereich ist die KfW 441 Förderung für den Bau einer nicht öffentlichen Ladeinfrastruktur sowie das Förderprogramm Schleswig-Holstein für den Bau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur interessant.

    Wenn Sie bereits ein Elektroauto besitzen, haben Sie als E-Mobilist auch die Möglichkeit, Ihre CO₂-Einsparungen in Form der THG-Quote zu verkaufen und im Gegenzug eine Prämie zu erhalten.

    Einen Überblick der Fördermittel erhalten Sie hier.

  • Wie hoch ist meine Ersparnis mit einem E-Auto im Vergleich zum Verbrenner?

    Pro 100 km werden ca. 15-20 kWh verbraucht. Das macht in etwa 1500 – 2000 kWh Strommehrverbrauch im Jahr bei 10000 km. Dennoch lohnt es sich, auf Elektromobilität umzusteigen, da Sie im Vergleich zu den immer steigenden Kraftstoffpreisen mit Ihrem Ladestrom immer noch günstiger fahren.

    Kostenvergleich pro Jahr (10000 km Fahrleistung)

    Verbrenner:  Verbrauch 7l Benzin / 100 km (1,80 €/l)              1260,- €

    E-Fahrzeug:   Verbrauch 20 kWh / 100 km (0,40 €/kWh)        800,- €

  • Was versteht man unter THG-Quote?

    ‚THG-Quote‘ steht für Treibhausgasminderungsquote, welche als Klimaschutzinstrument eingeführt wurde. Mineralölunternehmen sind dazu verpflichtet, ihre CO₂-Emissionen zu reduzieren. Seit 2022 können Besitzer von Elektroautos das von ihnen eingesparte CO₂ in Form einer Quote weiterverkaufen und eine Prämie erhalten. Mineralölunternehmen können dadurch ihre CO₂-Bilanz verbessern.