Befreiung von der Umlagenerhebung

Privilegierung von Wärmepumpenstrom

Nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) sind Wärmepumpen privilegiert. Die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage reduzieren sich im Fall der Privilegierung auf null, also 0,00 ct/kWh. Die Kosten geben wir im Normalfall mit der Wärmestrombelieferung an Sie weiter.

Unter der vollständigen Erfüllung der unten stehenden Voraussetzungen sind auch Sie von der Umlagenerhebung befreit. Dafür benötigen wir von Ihnen die ausgefüllte Eigenerklärung. Diese reichen wir bei Vollständigkeit an den zuständigen Netzbetreiber weiter.

Die Privilegierung darf erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission und nur nach Maßgabe der Genehmigung angewandt werden. Daher erfolgt eine Beantragung auf Umlagenbefreeiung zunächst unter Vorbehalt.

Um von der Privilegierung von Wärmepumpen zu profitieren, versichere ich, dass:

Für folgende Lieferanschrift fordere ich die Privilegierung an:

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