Das sind die Stadtwerke Flensburg
Die Stadtwerke gehören zu 100 % der Stadt Flensburg
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Attraktive Preise zu äußerst fairen Vertragsbedingungen
Der Erdgaspreis, den Sie als Kunde bezahlen, setzt sich aus drei Teilen zusammen: dem reinen Energiepreis, den Netznutzungsentgelten sowie Steuern und gesetzlichen Abgaben.
Die Steuern und Abgaben sind keineswegs durch die Stadtwerke Flensburg beeinflussbar. Sie werden vom Gesetzgeber verabschiedet. Durch eine exorbitante Steigerung der gesetzlichen Abgaben in den vergangenen Jahren hat sich die Verteilung innerhalb der Erdgaskosten seither gestiegen sind. Steuern und Abgaben bilden mit ca. 30 % aktuell einen geringeren Anteil am Erdgaspreis als am Strompreis.
Der übrige Anteil an den Erdgaskosten entfällt auf die Netznutzungsentgelte (NNE), die die Stadtwerke Flensburg außerhalb des eigenen Netzes an die jeweiligen Netzbetreiber für die Benutzung ihrer Erdgasnetze und Messeinrichtungen abführen müssen.
Erdgassteuer
Eine Veränderung der Erdgassteuer gab es seit dem 01.01.2003 nicht. Somit beträgt die Erdgassteuer wie in den letzten Jahren 0,55 ct/kWh.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe wird von den Energieversorgern an die Kommunen gezahlt. Dafür räumen die Kommunen den Unternehmen das Recht ein, öffentliche Wege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist abhängig von der Größe der Gemeinde.
Netznutzungsentgelt
Die Maßnahme zur Sicherstellung des Netzbetriebs und eine voranschreitende Dezentralisierung der Erzeugungsstrukturen verursachen Kosten. Diese führen zum Teil zu deutlichen Steigerungen bei den Netznutzungsentgelten. Da diese Entgelte regional sehr unterschiedlich sind – abhängig vom jeweiligen Verteilnetzbetreiber – fallen diese Veränderungen jedoch sehr unterschiedlich aus und sind nicht pauschal anzugeben.
Die Kündigung des bestehenden Vertrages mit Ihrem aktuellen Versorger übernehmen wir für Sie. Wir kümmern uns auch um die Formalitäten des Netznutzungsvertrags mit Ihrem Netzbetreiber.
Ausnahme: Bei Preiserhöhungen können nur Sie selbst von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Wir bearbeiten Ihren Vertrag natürlich so schnell wie möglich. Die einheitlich in Deutschland festgelegten Marktfristen müssen wir allerdings einhalten. Sie erhalten von uns eine Auftrags- und kurz vor Lieferbeginn eine Vertragsbestätigung.
Nein, bei einem Wechsel zu den Stadtwerken Flensburg entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Unser Preis ist ein Komplettpreis, d. h. sämtliche Steuern und Abgaben (z. B. Netznutzungsentgelte) sind enthalten.
Sie finden Ihren Erdgaszähler häufig in der Wohnung, im Keller oder im Eingangsbereich. Falls Sie Ihren Zähler nicht finden, wird Ihnen Ihr Vermieter, die Hausverwaltung oder der Hausmeister weiterhelfen. Die Zählernummer steht auf Ihrem Zähler und auf Ihrer letzten Erdgasrechnung.
Auch nach einem Lieferantenwechsel ist bei Versorgungsunterbrechungen, Spannungsschwankungen, defekten Messeinrichtungen, Zählertausch usw. nach wie vor Ihr Netzbetreiber zuständig. Eventuell anfallende Kosten sind dabei durch die von uns zu zahlenden Netznutzungsentgelte gedeckt. Bitte wenden Sie sich in einem der vorgenannten Fälle direkt an Ihren Netzbetreiber. So gewährleisten Sie eine schnelle Behebung einer vorhandenen Störung.
Auch nach einem Erdgasversorgerwechsel ist bei Versorgungsunterbrechungen, Spannungsschwankungen, defekten Messeinrichtungen, Zählertausch usw. nach wie vor Ihr Netzbetreiber zuständig. Sie laufen also nie Gefahr, dass die Erdgasversorgung unterbrochen wird.
Anhand folgender Durchschnittswerte können Sie sich orientieren, wenn Sie Ihren Erdgasverbrauch nicht kennen:
Jahresverbrauch (Kilowattstunden)
Haushaltsgröße kWh/Jahr
Wohnung 30m2 3.800 kWh
Wohnung 50m2 5.000 kWh
Wohnung 100m2 12.000 kWh
Reihenhaus 150m2 18.000 kWh
Einfamilienhaus 200m2 24.000 kWh
Beim Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung wird jedoch auf Basis des Normzustandes erstellt. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dies erfolgt über die Zustandszahl, die kundenspezifisch ermittelt wird.
Der Brennwert beschreibt den Energie-Inhalt, den ein Kubikmeter Erdgas im Normzustand enthält.
Auf Ihrem Erdgaszähler können Sie die verbrauchten Kubikmeter (m³) ablesen. Die Umrechnung von m³ in kWh erfolgt dann mit Hilfe der Zustandszahl und des Brennwertes. Dafür multiplizieren Sie die Anzahl der verbrauchten Kubikmeter mit der entsprechend für Ihre Adresse verwendeten Zustandszahl und dem jeweiligen Brennwert. Die Angaben zu der verwendeten Zustandszahl und dem Brennwert können Sie Ihrer Erdgasrechnung entnehmen.
Auf Grundlage des letzten Jahresverbrauchs werden die Abschläge nach den aktuellen Preisen hochgerechnet. Wir verteilen den errechneten Betrag für den gesamten Jahresverbrauch auf 12 Monate. In der Regel erfolgt im zwölften Monat die Turnusabrechnung.
Wir übernehmen den vom Netzbetreiber übermittelten Turnus. Aufgrund dessen kann es zu einem verkürzten Abschlagsplan von weniger als 12 Monaten kommen. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen beeinflussen Ihren individuellen Abschlagsbetrag. Dieser kann dadurch höher oder niedriger als erwartet ausfallen.
Bei Ihrer nächsten Turnusrechnung werden Ihre Abschlagsbeträge wieder wie gewohnt auf Basis voller 12 Monate berechnet.
Sie brauchen sich um nichts zu kümmern! Wir melden uns bei Ihnen.
Die Ablesung Ihres Erdgasverbrauchs erfolgt auch nach einem Lieferantenwechsel von Ihrem Netzbetreiber. Dieser teilt uns die Zählerstände mit, so dass wir mit diesen Zählerständen Ihre Turnusabrechnung erstellen können.
Selbstverständlich können Sie uns auch gerne Ihren Zählerstand online mitteilen.